UNO-Sanktionen vs. Menschenrechte

Das Schicksal des noch immer in Libyen inhaftierten Schweizers beschäftigt die Schweiz. Unbeachtet bleiben viele andere, denen Unrecht widerfährt – sogar im Namen der UNO.

19 Monate sind es her, seit Max Göldi nun schon in Libyen festsitzt. Vier Monate hat er gemäss Gerichtsentscheid abzusitzen, wobei die monatelange Isolation in der Schweizer Botschaft genug Gefängnis gewesen wäre…

Immerhin ist Bewegung in die verfahrene Situation gekommen. Sein Leidensgenosse Rachid Hamdani wurde inzwischen freigelassen. Zudem sendet die regierende Familie Gaddafi wieder Signale aus, obschon diese widersprüchlich sind.

Besorgnis über das Schicksal des Schweizers wechselt sich ab mit Verärgerung über die Willkür seitens Libyen. Immerhin: Trotz dürftiger Informationen aus dem nordafrikanischen Land – es gibt gerade einmal ein Foto von beiden – gingen sie beide bisher nie vergessen. Zu verdanken ist das sicher auch Amnesty International, welche mit Aktionen «Ereignisse produzierte», über welche dann die Medien berichteten.

Die Odyssee ist für Max Göldi aber noch nicht zu Ende. Es bleibt zu hoffen, dass er trotzdem bald frei kommt.

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BVG-Umwandlungssatz: Was stimmen?

Am kommenden 7. März stimmen die Schweizerinnen und Schweizer darüber ab, ob der BVG-Umwandlungssatz von 6,8 auf 6,4 Prozent gesenkt werden soll. Sich darüber unabhängig eine Meinung zu bilden, ist leider schier unmöglich…

Monsieur Croche meinte kürzlich, er wisse noch nicht, was er am 7. März stimmen wolle. In den letzen Tagen habe auch ich mich mit der Vorlage auseinandergesetzt, da es mir gleich ging wie ihm.

Die Unsicherheit rührt wohl daher, dass man einerseits sehr wohl gut funktionierende Sozialwerke haben will, dass man sich andererseits aber im hohen Alter auch nicht mit weniger Leistung zufrieden geben will.

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Stimmenfängerei

Letzte Woche wurde bekannt, dass gegen den Bieler SP-Nationalrat Ricardo Lumengo eine Untersuchung wegen «Stimmenfang» laufe. Wie zu erwarten war, wurden seitens der politischen Gegner sofort Rücktrittsforderungen laut. Doch wie «schlimm» ist ein solches Vergehen?

Um es gleich vorweg zu nehmen: Die Untersuchung gegen Lumengo wegen «Stimmenfang» anlässlich der Nationalratswahlen 2007 wurde eingestellt, da ein graphologisches Gutachten ergeben hatte, dass die 47 Wahlzettel mit gleicher Handschrift nicht von ihm stammten.

Demgegenüber steht Lumengo dazu, bei angeblich unerfahrenen Wählenden exemplarisch den Wahlzettel bei den Berner Grossratswahlen im 2006 ausgefüllt zu haben und zwar im Glauben darin, diese würden anschliessend einen neuen Stimmzettel ausfüllen. Das war in 44 Fällen offensichtlich nicht so. Details dazu können seiner Medienmitteilung entnommen werden.

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