Eurovision? Aserbaidschanvision? Willkürvision!

Erneut erwartet uns ein Grossereignis, an dessen Austragungsort die Menschenrechte wegen diesem Ereignis sogar noch zusätzlich mit Füssen getreten werden. Kümmern tut das unter den Beteiligten niemanden. Oder vielleicht doch?

Diese Woche startet in Baku, der Hauptstadt Aserbaidschans, der alljährliche «Eurovision Song Contest». Der Austragungsort liegt deshalb in Aserbaidschan, weil dieses Land im vergangenen Jahr den Wettbewerb gewann und deshalb gemäss den Regeln der verantwortlichen European Broadcasting Union (EBU) automatisch den Zuschlag für die nächste Austragung erhält.

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Das Kreuz mit dem Kreuz

Die Freiheit des Einzelne ende da, wo die Freiheit des Anderen beginne, bekommen wir immer wieder zu hören. Und wo endet und beginnt die Glaubensfreiheit der Gläubigen gegenüber den Ungläubigen?

Die sechs Halbkantone in der Schweiz (beide Basel und Appenzell sowie Ob-/Nidwalden) zeugen noch immer von einem Religionsstreit unter Christen. Die einen bezeichnen sich als protestantisch, die anderen als katholisch.

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Wenn nicht nur Bälle mit Füssen getreten werden

Für sportliche Grossanlässe werden inzwischen Milliarden aufgewendet um sie durchführen zu können. Die Grösse dieser Projekte führt auch zur Missachtung fundamentaler Rechte gegenüber der lokalen Bevölkerung. Und die Vergabe der Austragungsorte erfolgt immer ungeachtet der Situation der Menschenrechte im jeweiligen Land. Zu einer Verbesserung dieser Situation haben diese Sportereignisse bisher aber noch kaum beigetragen.

In weniger als drei Monaten ist es soweit: In London starten die Olympischen Sommerspiele. Die britische Hauptstadt musste sich über sechs Jahrzehnte gedulden bis sie wieder einmal den Zuschlag für die Durchführung erhielt. Das letzte Mal fanden diese nämlich 1948 statt.

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