Für Transparenz, nichts als Transparenz.

Die Nummer 2 im Schweizer Detailhandel versucht, sich ein neues Image zu verpassen. Wer jedoch genauer hinschaut, kann sich von den verschiedenen Massnahmen auch eher abgestossen als angezogen fühlen…

Coop hat ein Image-Problem. Coop ist nämlich teurer als die Konkurrenz. Dies entspricht zumindest einer weit verbreiteten Meinung. Ebenso weit verbreitet ist die Meinung, dass die Preise dank den neuen Discounter Lidl und Aldi nach unten gehen müssten, weil diese beiden billiger seien.

Das bringt Coop in Zugzwang. Das Problem dabei sind nicht unbedingt die Preise, sondern die mangelnde Differenzierung seitens Kundschaft.

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PR-Kampf der Giganten

Mit einem sprichwörtlichen Paukenschlag läutete die Migros anfangs dieser Woche eine neue Runde im Preiskampf unter den Grossverteilern ein. Coop reagierte prompt und meint: Alles nur PR. Das gilt wohl aber für beide Grossverteiler…

Über 500 Artikel sollen es sein, für welche die Migros die Preise gesenkt haben soll. Die Augenreiberei hat in der von der Migros online publizierten Liste nachgezählt und – hey, es sind sogar 525 Artikel!

Die Begeisterung über dieses «Plus» hält sich dennoch in Grenzen, denn ein zweiter Blick verrät: Am Vorwurf von Coop, wonach es sich um eine reine PR-Aktion handle, ist tatsächlich etwas dran…

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Videoüberwachung: Mangelnde Erkennbarkeit (Teil 2)

Am 21. Juli dieses Jahres bemängelte die Augenreiberei die fehlenden oder unvollständigen Angaben über das Vorhandensein eines Videoüberwachungssystemens bei verschiedenen Unternehmen. Zwischenzeitlich wurden die betroffenen Unternehmen um eine Stellungnahmen gebeten. Hier nun deren Reaktionen.

Im fraglichen Artikel (welcher für ein besseres Verständnis vorzugsweise vor diesem Artikel gelesen wird) ging es nicht um die Frage «pro/contra Videoüberwachung», sondern um die Frage, ob ein Videoüberwachungssystem erkennbar ist, das heisst, ob seitens Betreiber auf ein solches hingewiesen wird.

Gemäss Datenschutzgesetz (DSG) dürfen nämlich solche Bilder nur rechtmässig beschafft werden (Art. 4, Abs. 1), das heisst, versteckt aufgenommene Bilder darf es nicht geben.

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