Wie es in den Wald ruft…

Wenn eine der grossen Schweizer Parteien davon spricht, dass die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Gefahr sei, dann muss etwas Wahres daran sein. Wenn es sich dabei noch um die Grösste der grossen Parteien handelt, dann muss die Lage wohl sehr ernst sein. Die Lage ist ernst und das schon seit einiger Zeit – aber nicht wegen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit…

Im Nachgang zur Volksabstimmung von vergangenem Wochenende kam es zu einem ungewöhnlichen Vorfall: Das Generalsekretariat der SVP Schweiz in Bern wurde Ziel einer Attacke. Scheiben gingen in die Brüche, Rollläden wurden heruntergerissen, Fassaden wurden verschmiert. Auch andernorts kam es nach den spontanen Demonstrationen am Sonntag Abend zu verschiedenen Sachbeschädigungen mit eindeutiger «Anti-SVP»-Handschrift, wie diese Bilder hier zeigen:

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Gleich, gleicher, individuell

Vor dem Gesetz sind alle gleich. Aber nur vor dem Gesetz. Im Alltag sind nur mittels Anwendung des Prinzips der Gleichbehandlung alle gleich. Wer für dieses einsteht, behandelt andere aber nicht immer gleich…

Die SP Schweiz gehört – wenn auch nur halbherzig – zu jenen, welche sowohl die Ausschaffungsinitiative der SVP wie auch den Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament ablehnen. Sie vertritt damit auch die Meinung, dass es keine Ungleichbehandlung und damit keine Zwei-Klassen-Gesellschaft geben dürfe und dass die Grundrechte – in diesem Fall geht es um die Rechtsgleichheit – zu verteidigen seien. Solche Töne seitens SP sind nicht neu und auch nicht falsch.

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Kriminelle Schweizer ausschaffen – aber wohin?

Die so genannte «Ausschaffungsinitiative» der SVP und der direkte Gegenvorschlag des Parlaments wollen kriminelle Ausländer aus der Schweiz schaffen. Aber warum soll man kriminelle Schweizer nicht gleich behandeln und ebenso ausschaffen?

Es herrscht ein unheimlicher Konsens zwischen der rechtskonservativen SVP und dem bürgerlich dominierten Parlament: Verurteilte kriminelle Ausländer sollen ausser Landes geschafft werden.

Das geschieht nicht sofort, sondern erst nach dem Verbüssen der jeweiligen Strafe. Sinn und Zweck von Strafen ist es bekanntlich, dass ein Verurteilter durch die jeweilige Massnahme quasi «geläutert» wird, sodass er letzten Endes nicht mehr kriminell ist oder in die Kriminalität zurückfällt.

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