Familiäre Migrationshintergründe

Gehören Sie zu denen mit oder ohne Migrationshintergrund? Falls Sie einen Migrationshintergrund haben, ist es ein inländischer oder ein ausländischer? Und wie gut integriert sind Sie überhaupt?

Sie werden vielleicht überrascht sein, aber es entspricht der Wahrheit: Ich bin ein Migrant. Es kommt sogar noch schlimmer: Ich bin ein schlecht integrierter Migrant. Und wissen Sie was? Ich bemühe mich nicht einmal sonderlich um meine Integration. Mangelnder Integrationswille könnte man das nennen.

Zwar habe ich einen Schweizer Pass, bin aber letzten Endes doch nur ein «Papierlischwiizer». Denn: Die SVP sagt, «Schweizer wählen SVP». Und ich wähle nicht die SVP, ergo bin ich kein Schweizer. Ich kann darum nur ein «Papierlischwiizer» sein.

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Gleichheit

Ein wichtiges Prinzip unserer heutigen Gesellschaftsordnung ist die Gleichheit, also die Gleichbehandlung aller Menschen überall dort, wo sich das Handeln auf eine rechtsstaatliche Basis abstützt. Dieses Prinzip ist so selbstverständlich geworden, dass wir es manchmal vergessen und deshalb gelegentlich ziemlich leichtfüssig in Frage stellen.

Die Schweizer, dieses kleine kauzige Bergvölklein inmitten Europas, hatten es nie so besonders mit Kaisern und Königen und der gesamten familiären Hierarchie, welche eine Monarchie mit sich bringt.

Man liess sich nie gerne von Einzelpersonen regieren, weshalb man sich auch vor Jahrhunderten wiederholt von den Habsburgern leidvoll loskämpfte und lossagte. Trotzdem: Ganz ohne Aristokratie ging es auch in der Schweiz nicht. Sie brachte genauso wie eine Monarchie Unterschiede zwischen den Menschen mit sich.

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Kriminelle Schweizer ausschaffen – aber wohin?

Die so genannte «Ausschaffungsinitiative» der SVP und der direkte Gegenvorschlag des Parlaments wollen kriminelle Ausländer aus der Schweiz schaffen. Aber warum soll man kriminelle Schweizer nicht gleich behandeln und ebenso ausschaffen?

Es herrscht ein unheimlicher Konsens zwischen der rechtskonservativen SVP und dem bürgerlich dominierten Parlament: Verurteilte kriminelle Ausländer sollen ausser Landes geschafft werden.

Das geschieht nicht sofort, sondern erst nach dem Verbüssen der jeweiligen Strafe. Sinn und Zweck von Strafen ist es bekanntlich, dass ein Verurteilter durch die jeweilige Massnahme quasi «geläutert» wird, sodass er letzten Endes nicht mehr kriminell ist oder in die Kriminalität zurückfällt.

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