Jährlich werden in der Schweiz mehrere Unterschriftensammlungen zu Volksinitiativen gestartet. Viele dieser Begehren bleiben für die breite Bevölkerung unbekannt, da sie auch kaum mediale Aufmerksamkeit erregen. Und bei anderen stellt sich die Frage, ob sie nicht gar «missbräuchlich» lanciert wurden…
Sie schreckte auf, die Volksinitiative «Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch». Kurz nach dem Bestehen der formellen Prüfung durch die Bundeskanzlei wurde sie aber auch bereits wieder zurückgezogen.
Es wäre ihnen nur darum gegangen, sich in der breiten Bevölkerung Gehör für ihre Anliegen zu verschaffen, konnte man online für einige Zeit seitens der Initianten lesen. So kam auch in diesem Blog die Frage auf: Haben mit diesem Verhalten die Initianten das Recht für die Lancierung einer Volksinitiative missbraucht?